Ein Drittel aller deutschen Haushalte bezahlt zu viel für den Strom. Ob du selbst dazugehörst? Ja, wenn du dich nicht aktiv für einen der angebotenen Stromtarife entschieden hast. Konsequenz: Den Stromanbieter wechseln und bares Geld sparen. Wir verraten dir, was dabei zu beachten ist.
Inhalt
Mit Stromanbieterwechsel tatsächlich Geld sparen?
Bezieht der Verbraucher seinen Strom aus der Grundversorgung, bezahlt er den höchsten Preis. Bei der Grundversorgung erhält der Verbraucher den teuersten Tarif. Im Regelfall dienen derartige Tarife nur als Notlösung. Etwa dann, wenn der Verbraucher – aufgrund schlechter Schufa – keinen Stromanbieter findet.
Preisersparnisse von bis zu 200 Euro möglich
Entscheidet sich der Verbraucher für einen Stromanbieterwechsel, kann er jährlich 200 Euro (und mehr) sparen. Eine Hamburger Familie, die einen jährlichen Verbrauch von rund 4.000 Kilowattstunden hat, kann – im Rahmen der Grundversorgung – von jährlichen Stromkosten in der Höhe von 1.186 Euro ausgehen.
Entscheidet sich die Familie für den günstigsten Tarif, der in Hamburg zur Verfügung steht, müsste sie für denselben Zeitraum lediglich 938 Euro bezahlen. Somit ergibt sich ein Einsparungspotenzial von 248 Euro.
Stromanbieter wechseln: Vergleich lohnt sich
Strom- und Heizkosten sind für den Großteil der Nebenkosten in einem Haushalt verantwortlich. Gerne möchte der Verbraucher natürlich wissen ob er mit seinem Verbrauch unter oder über dem Durchschnittsverbrauch liegt. Informationen zu durchschnittlichen Heizkosten finden Sie hier.
Hat der Verbraucher bislang keine Informationen eingeholt, welche Stromtarife zur Verfügung stehen, sollte er so schnell wie möglich einen Tarif-Vergleich durchführen. Wer sich in der Grundversorgung befindet, zahlt mit Abstand den teuersten Preis. Ist der Verbraucher unsicher oder möchte er seine Stromkosten überprüfen, können die letzten Stromrechnungen einen Aufschluss geben. Mitunter kann der Verbraucher auch beim Versorger nachfragen, ob er sich in der sogenannten Grundversorgung befindet oder nicht.
Doch auch wenn der Verbraucher nicht in der Grundversorgung ist, sollte er – zumindest einmal im Jahr – die Strompreise vergleichen und überprüfen, ob es mitunter einen günstigeren Tarif gibt. In der Stromrechnung findet sich der Jahresverbrauch (wird in Kilowattstunden, kWh, angegeben). Der Verbrauch dient der Grundlagenberechnung, mit welchen Kosten bei anderen Anbietern gerechnet werden muss. Folgende Angaben können als Richtwerte verstanden werden:
- Singles: 1.500 kWh/Jahr
- Paare: 2.500 kWh/Jahr
- Eltern mit einem Kind: 3.000 kWh/Jahr
- Mehrköpfige Familie: 5.000 kWh/Jahr
In Deutschland gibt es über 1.000 Stromlieferanten
Seit 1998, mit der Liberalisierung des Strommarkts, haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Stromanbieter selbst zu wählen. In Deutschland gibt es mehr als 1.000 Stromlieferanten. Durchschnittlich bietet jeder Lieferant zehn Tarife an. Dass es fast unmöglich für den Verbraucher ist, einen selbstständigen Stromvergleich durchzuführen, liegt auf der Hand. Vergleichsportale, die kostenlos im Internet zur Verfügung stehen und auf Datenbanken zugreifen, helfen dabei, binnen kürzester Zeit das günstigste Angebot zu finden.
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Bonuszahlungen: Einfluss auf Stromanbieterwahl?
Ist der Verbraucher bereit, einen jährlichen Stromanbieterwechsel durchzuführen, sollte er sich für Angebote entscheiden, die einen hohen Neukundenbonus versprechen. Es gibt Anbieter, die gut und gerne Bonuszahlungen in der Höhe von bis zu 300 Euro gewähren. Wichtig ist, dass der Verbraucher rechtzeitig kündigt, sodass es nicht zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Im Regelfall muss der Stromanbieter sechs Wochen vor dem Vertragsende über die Kündigung informiert werden.
Die Kündigung wird per Einschreiben an das Unternehmen übermittelt; im Kündigungsschreiben sollte „zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ und nicht „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ stehen. Viele Stromanbieter bezahlen den Bonus erst dann, wenn das volle Jahr erreicht wurde. Lässt der Anbieter seinen Kunden jedoch einen Tag vor dem Vertragsende aus dem Vertrag, muss er den Bonus nicht ausbezahlen. Wer hingegen der Meinung ist, seinen Vertrag nicht jährlich zu wechseln, sollte die Bonuszahlungen ignorieren und nach einem Tarif suchen, der auch dann günstig ist, wenn es keinen Bonus gibt.
Die Vergleichsrechner präsentieren zudem im Regelfall Tarife, die eine maximale Erstlaufzeit von zwölf Monaten haben. Das bedeutet, dass die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr beträgt. Erhält der Verbraucher eine entsprechend lange Preisgarantie, kann er den Vertrag bedenkenlos unterfertigen. Mitunter gibt es auch kürzere Vertragslaufzeiten; viele Stromanbieter binden ihre Kunden nur für sechs Monate, in seltenen Fällen gibt es sogar noch kürzere Mindestvertragslaufzeiten.
Absicherung mittels Preisgarantie
Entscheidet sich der Verbraucher für einen Vertrag mit Preisgarantie, sichert er sich (zumindest teilweise) gegen steigende Energiepreise ab. Doch hier ist Vorsicht geboten: Viele Anbieter gewähren die Preisgarantie lediglich auf bestimmte Bestandteile des Preises. In vielen Fällen sind nur das Netzentgelt und der Energieanteil abgedeckt, sodass es zu einer „eingeschränkten Preisgarantie“ kommt, da Umlagen und Steuern, die rund 50 Prozent des Strompreises ausmachen, nicht erfasst werden.
Der Verbraucher sollte einerseits darauf achten, ob es eine volle Preisgarantie gibt, andererseits auf die Laufzeit der gewährten Preisgarantie. Ratsam ist, die Preisgarantie über die Mindestvertragslaufzeit zu erhalten. Erhöht sich der Preis – im Rahmen der eingeschränkten Preisgarantie – dennoch, genießt der Verbraucher das Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass der Verbraucher, innerhalb einer vorgegebenen Frist, während der Vertragslaufzeit kündigen kann.
Pakettarife im Detail
Pakettarife stellen – zumindest auf den ersten Blick – eine günstige Alternative dar. Der Verbraucher erhält eine bestimmte Strommenge pro Jahr, so etwa 4.000 Kilowattstunden, zu einem relativ günstigen Preis. Übersteigt er jedoch die Anzahl der Kilowattstunden, kommt es zu einer überdimensionierten Nachzahlung. Verbraucht er hingegen weniger, bekommt der Verbraucher keine Rückerstattung und hat im Endeffekt, wenn er deutlich weniger Strom benötigt hat, ebenfalls einen zu hohen Preis bezahlt. Paketpreise sind nur in den seltensten Fällen die beste Wahl, auch wenn sie zu den günstigsten Tarifen gehören.
Vorsicht vor Vorkassentarifen
Teldafax und Flexstrom waren zwei Stromdiscounter, die in den Jahren 2011 und 2013 ihren Betrieb einstellen mussten. Zehntausende Kunden, die ihren Strombeitrag bereits im Voraus geleistet haben, verloren ihr Geld. Heute gibt es derartige Vorkassentarife kaum mehr; nur wenige Anbieter schreiben eine Vorkasse vor. Heutzutage werden monatliche Abschlagszahlungen vereinbart.
Auf der Suche nach dem „Ökostrom“
Möchte der Verbraucher die ökologische Stromerzeugung unterstützen, sollte er sich auf die Suche nach sogenannten „Ökostrom-Tarifen“ begeben, die über CHECK24 gezielt gesucht werden können. Bei Verivox werden derartige Anbieter unter „Öko- und Klima-Tarife“ geführt. Technische Auswirkungen gibt es keine; der Haushalt erhält denselben physikalischen Strom, wie bei jedem anderen Anbieter auch. In vielen Fällen sind Ökostrom-Tarife jedoch teurer.
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Stromanbieter wechseln: Auf Erfahrungsberichte achten
Hat der Verbraucher im Rahmen des Vergleichsportals einen günstigen Stromlieferanten gefunden, sollte er zumindest die Homepage des Anbieters besuchen und sich einen Überblick verschaffen, welche Tarife angeboten werden. Mitunter ist es ratsam, dass, bevor ein Tarif gewählt wird, Erfahrungsberichte eingeholt werden. Im Internet finden sich immer wieder Berichte von Kunden, die über ihre Erlebnisse mit den unterschiedlichen Stromanbietern berichten.
Besteht ein „ungutes Gefühl“, ist es ratsam, den zweit- oder mitunter den drittgünstigsten Versorger zu wählen. Im Regelfall sind die Preisunterschiede – vor allem bei Stromanbietern, die auf den vordersten Plätzen der Vergleichsportale gereiht werden – nur minimal. Macht der Stromanbieter jedoch einen guten Eindruck, kann der Verbraucher den Vertrag auch direkt über das Portal abschließen. Ein Angebot, das jedoch nicht bei allen Tarifen möglich ist.
Alternativ kann sich der Verbraucher auch direkt an den Stromversorger wenden. Dabei kann er über Telefon, E-Mail, Post oder Internet Kontakt aufnehmen. Es spielt keine Rolle, für welchen Weg sich der Verbraucher entscheidet – der Tarif bleibt unverändert.
Muss der Verbraucher seinen bestehenden Vertrag kündigen?
Hat sich der Verbraucher für den neuen Tarif entschieden, muss er den alten Vertrag nicht selbstständig kündigen – diesen Schritt übernimmt der neue Stromanbieter. Wie lange der Anbieterwechsel am Ende tatsächlich dauert, hängt vor allem von der Kündigungsfrist des aktuellen Vertrages ab. Befindet sich der Verbraucher im sogenannten Grundversorgungstarif, kann er jederzeit – unter der Einhaltung einer zweiwöchigen Frist – kündigen (§ 20 Abs. 1 StromGVV).
Der Stromanbieterwechsel dauert durchschnittlich drei bis acht Wochen. Bei anderen Stromanbietern können die Kündigungsfristen variieren. Welche Kündigungsfrist eingehalten werden muss, findet sich in den Vertragsdetails oder AGB des Anbieters.
Ein Umzug ist geplant – Stromanbieter wechseln?
Kommt es zu einem Umzug, kann der Verbraucher vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen. In derartigen Fällen räumt der Anbieter das sogenannte Sonderkündigungsrecht ein; oftmals endet das Vertragsverhältnis auf Grundlage des Umzugs aber automatisch. Weitere Details findet der Verbraucher in den Vertragsunterlagen oder den AGB des Stromanbieters.
Es gibt auch Anbieter, die in ihren Verträgen keine Sonderkündigungsrechte beim Umzug einräumen; in diesem Fall muss der Verbraucher den Tarif mitnehmen. Jedoch ist das nur möglich, wenn der Stromanbieter seine Dienste auch am neuen Wohnort des Verbrauchers anbietet. Ist das nicht der Fall, endet der Vertrag automatisch; der Verbraucher muss – um nicht in den Grundversorgungstarif zu fallen – einen neuen Stromanbieter suchen.
Wann ist selbstständige Kündigung empfehlenswert?
Im Regelfall kündigt der neue Anbieter den alten Vertrag. In den folgenden zwei Fällen ist es jedoch ratsam, wenn der Verbraucher seinen alten Vertrag selbstständig kündigt:
Der Anbieter informiert den Verbraucher über eine Preiserhöhung. Nach § 43 Abs. 3 EnWG tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt.
In diesem bestimmten Fall ist es wichtig, dass der Verbraucher zu Beginn prüft, ob eine übermäßige Preiserhöhung die Folge ist. Entscheiden sich nämlich alle anderen Stromanbieter ebenfalls für eine Preiserhöhung, bringt der Stromanbieterwechsel keine tatsächliche finanzielle Erleichterung. Liegt die Preiserhöhung aber über 5 Prozent, ist es ratsam, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Dabei muss der Verbraucher auf die Frist achten, die Kündigung per Einschreiben an das Unternehmen senden und sich auf die Suche nach einem neuen Stromanbieter machen.
Der Verbraucher möchte den Anbieter wechseln, bemerkt aber, dass die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags demnächst abläuft; kommt es zu keiner fristgerechten Kündigung, verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Besteht die Gefahr, dass der neue Anbieter nicht zeitgemäß die Kündigung einreicht, da die Kündigungsfrist fast abgelaufen ist, sollte der Verbraucher selbstständig die Kündigung einreichen.
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(Update des Artikels von 2017)